Fragen & Antworten rund um die Einäscherung

Kann ich eine Feuer­bestattung direkt beim Krematorium Wiesbaden beauftragen?

Nein, das ist nicht möglich. Wenn Sie eine Feuer­bestattung wünschen, wenden Sie sich an den Bestatter Ihres Vertrauens, der alles Weitere mit uns klärt.

Welche Voraus­setzungen müssen bei einer Feuer­bestattung erfüllt sein?

Lange Zeit war eine Willens­erklärung des Verstorbenen Voraussetzung für eine Feuer­bestattung. Heute kann bei uns in Hessen eine Feuer­bestattung durchgeführt werden, sofern nicht ausdrücklich eine Erdbestattung gewünscht wurde. Vor der Kremierung benötigen wir die Sterbe­urkunde.

Die Todes­bescheinigung (vertraulicher Teil) wird benötigt, um die in Hessen vor einer Einäscherung gesetzlich vorgeschriebene rechts­medizinische Untersuchung durchzuführen. Bei einem nicht natürlichen Todesfall wird die Freigabe der zuständigen Staats­anwaltschaft benötigt.

Welche Formalitäten muss ich erledigen?

Sämtliche Formalitäten, die mit der Einäscherung zusammen­hängen, erledigt Ihr Bestatter für Sie. Er wird Ihnen gerne alle Fragen beantworten.

Kann die Einäscherung zu einem bestimmten Termin im Beisein der Angehörigen durchgeführt werden?

Ja, in der Regel ist es im Krematorium Wiesbaden möglich, die Einäscherung Ihres Angehörigen zu einem Wunsch­termin durchzuführen. So können Sie zu diesem Zeitpunkt an ihn denken, eine Kerze anzünden oder die Einäscherung persönlich bei uns verfolgen. Die Termin­absprache treffen Sie direkt mit Ihrem Bestatter.

Kann bei einer Feuer­bestattung eine Trauer­feier stattfinden?

Die Trauerfeier kann wie bei einer Erd­bestattung in der Kirche, der Aussegnungs­halle des Friedhofes, in einer Trauerhalle Ihrer Wahl stattfinden.

Sind bei einer Kremierung Sarg­beigaben erlaubt?

Ja, Sargbeigaben sind bei der Einäscherung ebenso erlaubt. Der Verstorbene kann auch in der eigenen Kleidung in den Sarg gebettet werden. Ausgenommen sind Schuhe, Gürtel oder Ähnliches aus Leder.

Wie läuft die Einäscherung im Krematorium Wiesbaden ab?

Die Einäscherung im Krematorium Wiesbaden verläuft wie folgt:

  • Der Einäscherungs­ofen wird auf eine vorgeschriebene Einäscherungs­temperatur von mindesten 850°C erhitzt.
  • Der Sarg wird in den Kremationsofen gefahren, wo er sich durch die hohe Temperatur selbst entzündet.
  • Die Verbrennung wird durch kontrollierte Luftzufuhr geregelt und dauert durch­schnittlich etwa 1 Stunde.
  • Der gesamte Kremations­vorgang bis zum Abfüllen der Asche dauert etwa 3 Stunden.
  • Die Asche wird aus der Ofen­kammer entnommen und mit dem zugehörigen Schamotte­stein in eine Aschekapsel gefüllt.
  • Die Aschekapsel wird verschlossen, versiegelt und Ihrem Bestatter übergeben oder durch uns ins In- und Ausland versendet.

Wird jeder Verstorbene einzeln eingeäschert und wie kann ich sicher sein, dass der richtige Verstorbene eingeäschert wird?

Ja, jeder Verstorbene wird einzeln in seinem Sarg eingeäschert. Laut Feuer­bestattungs­gesetz ist eine Einäscherung nur in einem Vollholzsarg gestattet, Kremierungen ohne Sarg sind aber auch aus technischen Gründen gar nicht nicht möglich. Zunächst werden die Daten des Verstorbenen in unser EDV-System aufgenommen und dem Verstorbenen wird ein feuer- und hitze­beständiger Schamotte­stein zugeordnet, auf dem eine einmalige Identifikations­nummer sowie der Name des Krematoriums eingeprägt sind. Der Stein begleitet den Verstorbenen bei der gesamten Kremierung und wird anschließend mit in die Asche­kapsel gefüllt. So ist jederzeit eindeutig feststellbar, um wen es sich handelt.

Woraus bestehen die Aschekapseln?

Im Krematorium Wiesbaden verwenden wir ausschließlich Aschekapseln aus biologisch abbaubaren Materialien.

Was bleibt nach der Einäscherung zurück?

Die Holzasche des Sarges ist besonders leicht und vermischt sich dadurch nicht mit der schwereren Totenasche. So bleiben am Ende tatsächlich nur die Überreste des Verstorbenen sowie der zugehörige Schamotte­stein zurück.

Was passiert mit Implantaten und Zahngold?

Zahngold hält der Hitze im Kremationsofen nicht stand und wird – ohne noch als Gold erkennbar zu sein – mit der Toten­asche in die Aschekapsel gefüllt. Implantate wie zum Beispiel künstliche Hüft- und Kniegelenke müssen vor der Aufbereitung der Asche entnommen werden, da sonst die sogenannte Aschemühle beschädigt würde. Sie werden gesammelt und danach der Verwertung übergeben. Die Erlöse der Verwertung gehen an gemein­nützige Projekte in der Region.

Was passiert mit Schmuck bei der Einäscherung?

Schmuck verbleibt ebenso wie Zahngold beim Verstorbenen und schmilzt durch die Hitze bei der Einäscherung, so dass er später automatisch mit in die Asche­kapsel gefüllt wird.

Was passiert bei Einäscherungen mit Herzschrittmachern?

Herzschrittmacher können heutzutage bei der Kremierung im Körper des Verstorbenen verbleiben. Nach der Einäscherung bleibt das Gehäuse des Herzschritt­machers übrig und kann wie andere Implantate auch entnommen werden. Trägt der Verstorbene einen Defibrillator, muss dieser jedoch vor der Kremierung explantiert werden.

Ist eine Feuer­bestattung kosten­günstiger als eine Erd­bestattung?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Kosten für die verschiedenen Urnen­grab­stellen stark variieren. Ihr Bestatter kann Sie hierzu ausführlich beraten.

Welche Umwelt­belastung geht von einem Krematorium aus?

In Deutschland unterliegen alle Krematorien den strengen Auflagen der Bundes­emissions­schutz­verordnung. Die Filter­technik im Krematorium Wiesbaden ist auf dem aktuellen technischen Stand und die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte wird automatisch und kontinuierlich von den zuständigen Behörden überwacht.